{"id":563,"date":"2013-06-02T13:05:58","date_gmt":"2013-06-02T12:05:58","guid":{"rendered":"http:\/\/jusosbamberg.wordpress.com\/?p=563"},"modified":"2013-06-02T13:05:58","modified_gmt":"2013-06-02T12:05:58","slug":"keine-verfasste-studierendenschaft-keine-kritik","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stadt.jusosbamberg.de\/?p=563","title":{"rendered":"Keine Verfasste Studierendenschaft &#8211; keine Kritik!"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t\tIn der vergangenen Sitzung des Studentischen Konvents der Uni Bamberg verabschiedete das Studierendenparlament eine Stellungnahme der Juso-Hochschulgruppe mit nur drei Gegenstimmen. Gefordert wird die Wiedereinf\u00fchrung der Verfassten Studierendenschaft endlich auch in Bayern. <\/p>\n<p>Hier der komplette Antrag zum Nachlesen: <\/p>\n<p>Keine VS \u2013 keine Kritik. F\u00fcr die Wiedereinf\u00fchrung der Verfassten Studierendenschaft und das allgemeinpoliti-sche Mandat in Bayern! 29.05.2013<\/p>\n<p>Vor ziemlich genau vierzig Jahren wurde in Bayern und wenige Jahre sp\u00e4ter in Baden-W\u00fcrttemberg die Verfasste Studierendenschaft unter der Alleinregierung der CSU beziehungsweise CDU abgeschafft. Dies geschah im Zuge der gezielten Schw\u00e4chung der Studierendenvertretungen: Seit Mitte der sechziger Jahre wurde in der ganzen Bundesrepublik versucht, das Mandat der Studierendenschaften einzuschr\u00e4nken, als diese begannen, kritische Standpunkte bez\u00fcglich internationaler Beziehungen und dem Wirtschaftssystem einzunehmen. Die Frage, mit welchem Recht eine Studierendenvertretung sich zu welchen Themen \u00e4u\u00dfern darf, besch\u00e4ftigte fortan viele Gerichte &#8211; nicht selten gingen Klagen bis vor die obersten Gerichte der L\u00e4nder und sogar bis vor das Bundesverfassungsgericht. Die Urteile fielen und fallen selten zu Gunsten der Vertreter*innen der Studierenden aus. Die Begr\u00fcndungen dazu beziehen sich auf das Recht des oder der Einzelnen auf freie Willens- und Meinungs\u00e4u\u00dferung: Diese sei nicht mehr gew\u00e4hrleistet, wenn sich Studierendenschaften zu allgemeinpolitischen Themen \u00e4u\u00dfern, da sie auch diejenigen vertreten, die einen anderen Standpunkt haben. Denn zum Beitritt kann man sich nicht entscheiden, sondern er erfolgt bei der Immatrikulation automatisch. Der Studierendenschaft als Organ des Staates ist es grunds\u00e4tzlich verwehrt, sich in der allgemeinpolitischen Meinungs- und Willensbildung der Studierenden zu bet\u00e4tigen, damit dieser Prozess grunds\u00e4tzlich \u201estaatsfrei\u201c bleibt. Dass die Meinungsbildung in einer freien Demokratie nat\u00fcrlich von Einzelnen, von Parteien und Verb\u00e4nden, nicht aber vom Staat ausgehen soll, ist unstrittig. Problematisch ist bei der Begr\u00fcndung lediglich, ein demokratisch gew\u00e4hltes Parlament als \u201eStaatsorgan\u201c, quasi Beh\u00f6rde, zu betrachten und ihm nicht die Rechte eines Interessensverbandes, wie den Schutz durch das Grundgesetz, zuzugestehen, sondern es lediglich als potentiellen Grundgesetzverletzenden zu behandeln. Es entbehrt in unseren Augen auch jeder Logik, warum denn dann hochschulpolitische \u00c4u\u00dferungen get\u00e4tigt werden d\u00fcrfen: Sie k\u00f6nnen ebenso nie die Meinung eines jeden einzelnen Mitglieds der Studierendenschaft repr\u00e4sentieren und greifen aktiv in die politische Willensbildung ein.<\/p>\n<p>Doch nicht genug mit der Eingrenzung des politischen Mandats in den beiden s\u00fcdlichsten Bundesl\u00e4ndern. Mit der Abschaffung der Verfassten Studierendenschaft wurde die allgemeine Organisationsm\u00f6glichkeit der Studierenden bis auf wenige \u00dcberreste eliminiert. Statt sich von Beitr\u00e4gen (heute in der Regel zwischen 5 und 10\u20ac pro Semester) finanzieren zu k\u00f6nnen, mussten die Vertreter*innen aus Bayern und Baden-W\u00fcrttemberg fortan ihren Etat von der Universit\u00e4t, also vom Bayerischen und Baden-W\u00fcrttembergischen Staat, beziehen. Das bedeutet, jeder finanzielle Posten muss einzeln beantragt werden und es wird durch zust\u00e4ndige Beamte gepr\u00fcft, ob die Studierendenvertretung hier im Sinne ihrer Aufgaben rechtm\u00e4\u00dfig Geld ausgeben m\u00f6chte. Bei Bewilligung wird das durch Privatpersonen vorgestreckte Geld wieder r\u00fcckerstattet, bei Nicht-Bewilligung nicht &#8211; selbst wenn sich alle Gremien der Studierendenvertretung daf\u00fcr ausspr\u00e4chen. Negativ ist daran nicht nur der unn\u00f6tige B\u00fcrokratieaufwand. In einer Verfassten Studierendenschaft wird den nach den demokratischen Grunds\u00e4tzen gew\u00e4hlten Vertreter*innen anvertraut, \u00fcber Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit und Aufgabenerf\u00fcllung selbst zu urteilen; hier werden lediglich durch staatliche Finanzpr\u00fcfer Jahresbilanzen kontrolliert. Ganz davon zu schweigen ist dort der Etat gemessen an Studierendenzahlen f\u00fcnf- bis zehnmal so gro\u00df, so dass die Studierendenvertretung ganz andere M\u00f6glichkeiten hat, die sozialen, kulturellen und fachlichen Interessen der Studierenden angemessen zu vertreten, also die per Bayerischem Hochschulgesetz auch dem Studentische Kon-vent beziehungsweise der Studierendenvertretung vorgeschriebenen Aufgaben zu erf\u00fcllen. Mit einer Verfassten Studierenden-schaft k\u00f6nnen die Studierenden selbst entscheiden, wie viel Geld sie f\u00fcr professionelle Rechts- und BaF\u00f6G-Beratung oder sozialpsychologische Beratungsstellen ausgeben sollen. Das Studentenwerk, in dessen Ermessen die Bereitstellung dieses Angebots bisher liegt, erf\u00fcllt diese Aufgabe nicht ausreichend. Au\u00dferdem k\u00f6nnen Verfasste Studierendenschaften im Gegensatz zur bayerischen Studierendenvertretung wegen des Status als K\u00f6rperschaft des \u00f6ffentlichen Rechts als Vertragspartner auftreten. Dadurch k\u00f6nnen die gerade beschriebenen und weitere soziale und kulturelle Angebote \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht werden, zum Beispiel kostendeckende Autovermietung, das Betreiben von Kulturzentren oder die Unterst\u00fctzung sozialer Projekte und vieles mehr.<\/p>\n<p>Es dr\u00e4ngt sich geradezu auf, die Abschaffung der Verfassten Studierendenschaft im damaligen zeitlichen Kontext als gezielte Schw\u00e4chung von unliebsamen kritischen politischen Positionen zu interpretieren. Wie k\u00f6nnte man die Repression auch anders bewerten, wenn der Ministerpr\u00e4sident Baden-W\u00fcrttembergs, Hans Filbinger, der die Abschaffung 1977 vorantrieb, vom \u201esumpfigen Umfeld des Terrorismus\u201c redete, das es \u201eauszutrocknen\u201c gelte, oder von \u201eBrutst\u00e4tten des Radikalismus\u201c, wie Helmuth Kohl f\u00fcrchtete? Nach knapp 35 Jahren wurde die Verfasste Studierendenschaft in Baden-W\u00fcrttemberg wieder eingef\u00fchrt. In Bayern besteht die Regierung weiterhin auf der einschr\u00e4nkenden Organisationsform, wie erst vor kurzem der Vorsitzende des Ausschusses f\u00fcr Wissenschaft, Forschung und Kunst des Bayerischen Landtags, Oliver J\u00f6rg, CSU, auf einer Podiumsdiskussion am 6. Mai 2013 des Studentischen Konvents der Universit\u00e4t Bamberg klarstellte. Es k\u00f6nnte die Frage gestellt werden, inwiefern hier die (hochschul-)politische Willensbildung \u201estaatsfrei\u201c ist. In Baden-W\u00fcrttemberg wurde die Verfasste Studierendenschaft nach der Wahl 2011, die zu einem Regierungswechsel f\u00fchrte, wieder durch Gr\u00fcn-Rot eingef\u00fchrt. <\/p>\n<p>Der Studentische Konvent der Universit\u00e4t Bamberg fordert die Wiedereinf\u00fchrung der Verfassten Studierendenschaft in Bayern als einzigem Bundesland ohne AStA und Stupa, sondern mit SpRat und Konvent. Dar\u00fcberhinaus soll die Verfasste Studierendenschaft mit einem allgemeinpolitischen Mandat ausgestattet sein, um eine kritische und freie Willensbildung in Bayern zu erm\u00f6glichen und, damit die Studierendenvertretung die ihr vorgeschriebenen Aufgaben auch tats\u00e4chlich erf\u00fcllen kann.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der vergangenen Sitzung des Studentischen Konvents der Uni Bamberg verabschiedete das Studierendenparlament eine Stellungnahme der Juso-Hochschulgruppe mit nur drei Gegenstimmen. 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