{"id":652,"date":"2013-11-16T11:51:17","date_gmt":"2013-11-16T10:51:17","guid":{"rendered":"http:\/\/jusosbamberg.wordpress.com\/?p=652"},"modified":"2013-11-16T11:51:17","modified_gmt":"2013-11-16T10:51:17","slug":"der-sperrbezirk-und-die-frage-nach-dem-sexuellen-grundbedarf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stadt.jusosbamberg.de\/?p=652","title":{"rendered":"Der Sperrbezirk und die Frage nach dem sexuellen Grundbedarf"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t\t<em>von Falko<\/em><\/p>\n<p>Das Grundgesetz garantiert uns eine freie Entfaltung der Pers\u00f6nlichkeit, sofern dies nicht mit dem Selbstbestimmungsrecht anderer kollidiert. Dies schlie\u00dft die sexuelle Selbstbestimmung ein, die bis auf eine Gruppe asexueller Menschen, auch ein sexuelles Verlangen umfasst.<\/p>\n<p>Was ist aber wenn k\u00f6rperliche und\/oder geistige Behinderungen die Ausf\u00fchrung dieses Bed\u00fcrfnisses verhindern oder erschweren? Nach einer Expertise von Pro familia 2005 f\u00fchrt dies zu einer Einschr\u00e4nkung des Wohlbefindens und der Bildung von Aggressionen. In Einrichtungen mit betreutem Wohnen kommt es deswegen immer wieder zu Bel\u00e4stigungen des Personals durch die Bewohner*innen.<\/p>\n<p>Prostituierte sind jedoch oft \u00fcberfordert mit der besonderen Situation dieser Menschen. Vereinzelt gibt es Lehrg\u00e4nge zur Sexualbegleiter*in. So bietet beispieslweise die Fachberatungsstelle Kassandra in N\u00fcrnberg, die die Jusos Bamberg im Juli dieses Jahres besuchten, eine Ausbildung in 9 Modulen an, die sich \u00fcber ein halbes Jahr erstreckt. Inhalt sind rechtliche Grundlagen, Hygiene, erste Hilfe, Kenntnisse \u00fcber Behinderungen und altersbedingte Besonderheiten und \u00d6ffentlichkeitsarbeit.<\/p>\n<p>Neben dem Bedarf stellt sich die Frage der Finanzierung dieser Dienstleistungen. In den Niederlanden \u00fcbernehmen einige Gemeinden die Leistungen auf Antrag, in D\u00e4nemark ist das Pflegepersonal angehalten auch in diesem Bereich zum Wohlergehen der betreuten Personen beizutragen. Letzteres ist in Deutschland verboten, schlie\u00dflich brauchen Sexualbegleiter*innen eine andere Qualifikation als Pflegepersonal. Als Jusos Bamberg haben wir den Grundbedarf auf sechs st\u00fcndliche Sitzungen im Jahr definiert und fordern, diesen Grundbedarf in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen. Die Leistung soll mit zwischen 80-120 \u20ac pro Sitzung plus Anfahrt verg\u00fctet werden.<\/p>\n<p>Bei der Ausf\u00fchrung in Institutionen, wie etwa Pflegeheimen oder betreutem Wohnen von Senioren oder Menschen mit geistigen Behinderungen, ergibt sich das Problem, dass die Betten oft nicht f\u00fcr zwei Personen geeignet sind, st\u00e4ndig dem Risiko unterliegen vom Personal eingesehen zu werden oder Sexualbegleitung nicht bekannt oder die sexuellen Bed\u00fcrfnisse von Menschen mit Behinderungen sowohl von Mitarbeiter*innen wie Angeh\u00f6rigen verdr\u00e4ngt werden.\u00a0 Hinzu kommt, dass diese Dienstleistung nicht ausgef\u00fchrt werden darf, wenn sich die Einrichtung in einem Sperrbezirk befindet.<\/p>\n<p>Sperrbezirke gibt es f\u00fcr verschiedene Dinge. Den Konsum von Alkohol, f\u00fcr Tanzveranstaltungen (in Bamberg seit zwei Jahren etwa ab 2 Uhr Wochentags und ab 4 Uhr Nachts an Wochenenden in einem bestimmten Gebiet) oder Prostitution. In Bayern ist Prostitution in Gemeinden unter 30.000 Einwohnern seit 1976 durch Verordnung der Landesregierung g\u00e4nzlich verboten. Die Bezirksregierungen k\u00f6nnen in begr\u00fcndeten F\u00e4llen einzelne Gemeinden ganz oder teilweise hiervon ausnehmen. Inwiefern dies noch berechtigt ist, seitdem 2002 die Sittenwidrigkeit der Prostitution in Deutschland zumindest f\u00fcr EU B\u00fcrger aufgehoben ist, bleibt unklar. Schlie\u00dflich ist Prostitution innerhalb Europas in allen Formen &#8211; also Bordelle, Begleitagenturen, Wohnungs- und Stra\u00dfenprostitution sowie Sexualbegleitung in Deutschland, \u00d6sterreich, der Schweiz, den Niederlanden und Griechenland &#8211; grunds\u00e4tzlich legal.<\/p>\n<p>Bei Gemeinden \u00fcber 30.000 Einwohnern entscheidet der Bezirk, ob Teile des Gebiets von Prostitution ausgeschlossen sind. Insgesamt kann der Prostitution so nur auf einem Zehntel der Landesfl\u00e4che Deutschlands in dem ca. ein Drittel der Menschen leben nachgegangen werden. Lediglich die St\u00e4dte Berlin, Rostock (MV), Viersen (NRW) und Schw\u00e4bisch Gem\u00fcnd (BW) verzichten laut der Onlineplattform sexworker.at komplett auf eine Einschr\u00e4nkung der Prostitution \u00fcber das Jugendschutzgesetz und das Baurecht hinaus. Die Sperrgebietsverordnung des Bezirkes Oberfranken f\u00fcr die Stadt Bamberg verbietet seit dem 13.11.1981 etwa Stra\u00dfenprostitution im Stadtgebiet. Wenige Ausnahmen im Industriegebiet Laubanger und am Hafen wurden 1984 aufgehoben. Am Bahnhof sowie in der Gartenstadt ist die Prostitution g\u00e4nzlich verboten. Ein Versto\u00df stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit bis zu 1000 DM (heute wohl 500 \u20ac) geahndet werden. Ein beharrliches Zuwiderhandeln stellt eine Straftat dar und kann mit bis zu 6 Monate Gef\u00e4ngnis und 180 Tages\u00e4tzen geahndet werden.<\/p>\n<p>Das Seniorenzentrum der Arbeiterwohlfahrt Bamberg befindet sich in der Gartenstadt und damit im Sperrbezirk. Die ca. 85 Bewohner k\u00f6nnen damit dort legal keine Sexualbegleitung in Anspruch nehmen, was die Attraktivit\u00e4t der Anlage schm\u00e4lert. Dabei k\u00f6nnen Behinderungen aufgrund von Unf\u00e4llen oder Alter jede*n treffen. Eine Gelegenheit, sich \u00fcber das zuk\u00fcnftige Wohlbefinden seiner Angeh\u00f6rigen und sich selbst Gedanken zu machen.\t\t<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Falko Das Grundgesetz garantiert uns eine freie Entfaltung der Pers\u00f6nlichkeit, sofern dies nicht mit dem Selbstbestimmungsrecht anderer kollidiert. 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