EMMA und das erfundene Frauenhandelsparadies

von Falko

Nach dem Spiegel (Ausgabe vom 27.5.2013) macht die Zeitschrift EMMA in ihrer Novemberausgabe Prostitution zur Titelgeschichte. In Verbindung dazu steht ein Appell gegen Prostitution, den man online unterzeichnen kann, ein Aufkleber „Frauenkauf geht gar nicht“ und die Bewerbung eines Buches „Prostitution ein Deutscher Skandal – Wie konnten wir zum Paradies der Frauenhändler werden?“.

Den Appell haben bisher 90 Prominente unterzeichnet, was Angesicht des Inhalts erstreckend ist. Laut Selbstauskunft ist EMMA eine Organisation die für Prostituierte und gegen Prostitution kämpft. Deshalb braucht man für seinen Appell anscheinend keine Fakten. So wird von 700.000 Prostituierten in Deutschland ausgegangen. Woher diese Zahl? Die Polizei in Deutschland geht von 200.000 aus, was eine Hochrechnung jeweils einzelner Großstädte darstellt. So sollen es in Nürnberg etwa 1200 Anbieter_innen sein. Das Prostitutionsgesetz von 2002 trägt angeblich die Handschrift von „Frauenhändler und ihrer LobbyistInnen“. Welche meint sie damit? Nach diesem Gesetz können sexuelle Dienstleister_innen Geld einklagen und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, die ein eingeschränktes Weisungsrecht der/des Arbeitgeber_in beinhaltet. Dies bedeutet, dass Arbeitszeit, Ort und Preise vorgegeben werden können. Jedoch ist die/der Beschäftigte nicht verpflichtet, tatsächlich sexuelle Handlungen vorzunehmen oder an sich vornehmen zu lassen (BGH 2 StR 186/03). Demnach ist Prostitution für EU-Bürger_innen keine sittenwidrige Tätigkeit mehr. Straffrei ist sie in Deutschland seit 1927, als die Straftatbestände § 373 (Aufforderung zur Unzucht) und § 374 (Gemeinschaftliche Ausübung von Unzucht) abgeschafft wurden, nicht mehr. Kein Beleg auch, wo etwa die Niederlande in ihrer Gesetzgebung zurück rudert. Frauenhandel wird im Appell mit Prostitution gleichgesetzt. Männliche Prostitution wird ausgeblendet und eine strafbare Handlung (StGB §232) wird mit einer legalen vermengt, um diese abstoßender erscheinen zu lassen. Angeblich ist Prostitution nach Drogen- und Waffenhandel das Geschäft mit den höchsten Profit weltweit. Wenn dem so ist, warum sinken dann in Deutschland die Preise für sexuelle Dienstleistungen in vielen Orten? Vielleicht weil in Deutschland, im Gegensatz zum Drogenhandel, dieses Geschäft legal ist? Dann wird ausgeführt das Prostituierte als Kinder oft Opfer sexueller Gewalt wurden. Woher weiß man das? Aus meiner Sicht ist noch nicht mal der Anteil in der Allgemeinbevölkerung bekannt. Außerdem sollen 90 % der Prostituierten von Altersarmut betroffen sein. Woher dieses Wissen, basiert es auf dem Umstand, dass sich einige Menschen in Altersarmut für den Nebenerwerb Prostitution entschieden haben? Wie soll diesen Menschen geholfen werden, wenn man diese Tätigkeit verbietet? Wenn nach dem Evaluationsbericht des Prostitutionsgesetzes von 2007 (BMFSfJ) die Hälfte der Sexarbeiter_innen nicht in die Rentenkasse einzahlt, obwohl sie entweder als Angestellte oder als „arbeitnehmerähnliche Selbständige“ nach §2 I Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sind, müsste man sich über ein anderes System, etwa der Künstlersozialversicherung, Gedanken machen. Dies schließt aber ein, sich wirklich um die Menschen zu sorgen. Das Problem von Prostitution aufgrund von Armut und Menschenhandel beschränkt der Appell zudem auf ausländische Prostituierte.

Aus dieser Bestandsaufnahme fordert der Appell die Deregulierung von Prostitution zum Schutz der Beschäftigen einzustellen ohne auszuführen, ob man dies etwa über die Gewerbeordnung machen möchte, in welcher man Arbeitsstandards für Prostitutionsstätten oder eine polizeiliche Überprüfung der Betreiber_innen regeln kann. Des Weiteren wird Prävention in Deutschland und den Herkunftsländern gefordert. Wie soll dies geschehen? In Deutschland soll Aufklärung über den „Frauenkauf“ an den Schulen vermittelt werden. Gemeint ist hierbei wohl nicht der strafbare Menschenhandel, sondern Prostitution allgemein. Dass es sich um den Kauf einer Dienstleistung und nicht einer Person handelt, wird hartnäckig geleugnet. Im Ausland läuft es vermutlich auf die Eindämmung von Zuwanderer_innen hinaus, weil diese Opfer von Menschenhandel werden könnten. Somit hat man gleich zwei konservative Politikfelder erledigt. Dann sollen Hilfen zum Ausstieg für Prostituierte angeboten werden und Zeugen (gemeint wohl Opfer von Menschenhandel) ein Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommen. Diese Gruppe umfasste 2011 gerade mal 51 Personen und ein entsprechender SPD-Antrag wurde in der letzte Legislaturperiode im Bundestag abgelehnt.

Die beiden letzten Forderungen zielen auf eine Kriminalisierung von Sexarbeit ab. So soll Prostitution geächtet werden und „wenn nötig“ Kunden bzw. „Frauenkäufer“ bestraft werden, um die Nachfrage nach diesen Dienstleistungen aufzulösen. Falls dies nicht reicht, sollen weitere Maßnahmen (welche?) eingeführt werden „die kurzfristig zur Eindämmung und langfristig zur Abschaffung des Systems Prostitution führen“. Hat es nach Einführung dieser Gesetzgebung in Schweden 1999 zur Abschaffung der Prostitution geführt? Bisher wurde dort noch kein_e Kunde_in mit mehr als einem Platzverweis bestraft. Ist dadurch nicht eine Situation entstanden, in der Sexarbeiter_innen erpressbar wurden? So können Angehörige sich etwa wegen Zuhälterei strafbar machen, wenn sie in irgendeiner Weise vom (illegalen) Verdienst von Sexarbeiter_innen profitieren. Auch werden sie als unfähig angesehen, Kinder aufzuziehen. Eve Marie wurde das Sorgerecht ihrer Kinder entzogen. Als sich sich über ein Besuchsverbot hinwegsetze, wurde sie von ihrem Ex-Ehemann brutal ermordet. Die früheren Anzeigen gegen ihn wegen häuslicher Gewalt oder Übergriffen wurden ignoriert. Der Hang zu Gewalt scheint also im Verhältnis zur Sexarbeit kein Hindernis zu sein.

Das Modell verhält sich wie ein Vegetarier, dem es nicht reicht, dass er oder sie selbst auf den Konsum von Fleisch oder die Arbeit in der Fleischbranche verzichtet, sondern gleich noch allen anderen den Konsum unter Strafe stellt. Jene Anbieter_innen in der Fleischbranche werden hingegen nicht belangt. Die Preise für das illegale Gut wird so zwar in die Höhe getrieben, man hat aber keine Möglichkeit Werbung zu machen, unterliegt keinen Qualitätskontrollen und hat keine Handhabung mehr, wenn man von zwielichtigen Personen um die Erzeugnisse bestohlen wird oder der Betrieb von Konkurrent_innen sabotiert wird. Es besteht also die Notwendigkeit einen Mittelsmann zu bezahlen, der einerseits den Verkauf organisiert und andererseits den bisher rechtlichen Schutz ersetzt. Seine Untersuchung von Steven Levitt und Sudihr Venkatesch von 2007 über Straßenprostitution in Chicago kommt zu dem Schluss, das jene Sexarbeiter_innen mit Zuhälter zwar im Mittel 25 % ihrer Einnahmen abgeben müssen, trotzdem jedoch mehr verdienen als jene ohne Zuhälter. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine (meist weibliche) Chicagoer Straßenprostituierte eine kostenlose sexuelle Dienstleistung an einen (meist männlichen) Polizisten vergibt, ist 40 mal höher, als dass sie von jenem verhaftet wird.

Eine Legalisierung macht diese Transaktionen überflüssig, so ist im „Paradiese für Frauenhandel Deutschland“ nach den Bundeslagebildern 2001/2012 des BKA die Zahl der Verurteilten wegen Zuhälterei hingegen von 162 (52 Frauen) im Jahr 2000 auf 30 (5 Frauen) im Jahr 2011 gefallen, die wegen Menschenhandel von 148 (34 Frauen) auf 117 (24 Frauen). Gleichzeitig sank der Anteil der organisierten Kriminalität in Zusammenhang mit dem Nachtleben (Ausbeutung von Prostituierten, Zuhälterei, Menschenhandel, illegales Glücksspiel) von 10,1 % (86 Gruppen) im Jahr 2000 auf 3,6 % (21 Gruppen) im Jahr 2011. Dass der Sextourismus in Deutschland zugenommen hat, liegt vielleicht weniger am deutschen Prostitutionsgesetz von 2002 statt am französischen von 2003. Nachdem dort bereits Bordelle und Straßenprostitution untersagt sind, wird dort auch „passives Anwerben“, was etwa schon das Anlächeln in der Öffentlichkeit einschließt, mit Geldstrafe und bis zwei Monaten Gefängnis geahndet. Ein Wunder, dass sich da der Markt verlagert?

Das Onlinejournal „menschenhandelheute.net“ berichtete diesen Sommer über drei Frauen aus Bulgarien, die inhaftiert wurden, weil sie wiederholt gegen eine Sperrgebietsverordnung zur Prostitution der Stadt Augsburg verstoßen haben, welche nach Volker Ullrich, damals Ordnungsreferent der Stadt und heute Bundestagsabgeordneter, zum Schutz der Frauen eingerichtet wurde. In wie fern ist es sinnvoll, Menschen bis zu 6 Monate ins Gefängnis zu werfen, um sie vor sexueller Ausbeutung zu schützen? „Zuerst wird ihre Tätigkeit zu ihrem Schutz verboten und wenn sie dem Verbot zuwiderhandeln, dann werden sie – eben auch zu ihrem Schutz – verhaftet“. Diese Regelungen sind legal, aber konzentrieren die Prostitution in bestimmten Gebieten, was Revierkämpfe nach sich zieht. Es wird also erst die Situation geschaffen, die der Sperrbezirk beheben sollte. Sind die betroffenen Sexarbeiter_innen gar von außerhalb der EU, so können sie der Prostitution in Deutschland nur über eine Heirat legal nachgehen und werden ansonsten nach §55 Abs. 2 Nr. 3 AufenthG wegen „Gewerbsunzucht“ abgeschoben.

Bedauerlich ist vor allem die Unterschrift der Gewerkschaftler_Innen Leni Breymaier, Bodo Hombach und Ursula Engelen-Kefer unter dem Appell, wo sich gerade der Bereich besondere Dienstleistungen bei Verdi sehr für die Arbeitsbedingungen in der Sexarbeit einsetzt. Dieser Appell ist nicht feministisch, sondern umgekehrt ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht aller Sexarbeiter_innen, von Menschen, die es sich aussuchen können ob und wenn ja welcher Tätigkeit sie nachgehen wollen.

4 Gedanken zu „EMMA und das erfundene Frauenhandelsparadies

  1. Wenn ihr den Satz „Straffrei ist sie [die Prostitution] in Deutschland seit 1927 […] nicht mehr.“ ändert, indem ihr „Straffrei“ in „Strafbar“ ändert oder, noch besser: das „nicht mehr“ herausnehmt, wird der Satz richtig.

    Der Vergleich mit dem Vegetarier hinkt übrigens insoweit, dass bei den Unterzeichner_innen des EMMA-Appells ihre Pseudomoral gefährdet ist, es dem Vegetarier jedoch um eine universelle Moral geht, die nichtmenschlichen Tieren ein ebensolches Lebensrecht zubilligt wie Menschen. Die Motivation ist also eine völlig andere: bei EMMA egozentrisch, beim Vegetarier altruistisch.

    Schokolade statt Fleisch hätte vielleicht ein besseres Beispiel abgegeben, erst recht wenn die unfairen Produktionsbedingungen von Schokolade mit betrachtet werden.

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